Erschreckend stellen wir fest, wie viele Praxen Geld verschenken, und dies nicht nur bei der GOÄ sondern bei EBM.
Zusätzlich bekommen viele Abschläge, da sie die Grenzen unwissentlich überschreiten. Warum ist das so und wie wird das Dilemma vermieden?

Viele Ärzte haben jetzt wieder ihre Abrechnung erhalten und ärgern sich über eventuelle Einbußen, die ihnen die KV abgezogen hat.
Folgende Fragen stellen sich viele Ärzte:

  • Gibt es für sie und Ihr Team bei der KV-Abrechnung eine Entlastung, indem ihnen viele der anfallenden administrativen und zeitfressenden Tätigkeiten abgenommen werden und ihnen dadurch ein Zugewinn an Zeit ermöglicht wird? Diese Zeit, die Sie bei Ihren Patienten viel sinnvoller einsetzen könnten?
  • Kann Ihnen Sicherheit gegeben werden, dass Sie vollständig, plausibel und korrekt abrechnen sowie das Wirtschaftlichkeitsgebot jederzeit einhalten. Wären damit Honorarkürzungen und Regresse vermeidbar?
  • Wie erhalten Sie jederzeit vorausschauend den Überblick – und nicht erst in der Rückschau Monate nach Abschluss des Quartals. Wie erfahren Sie jederzeit, was Sie voraussichtlich verdient haben: Wie kann ich damit meine Praxis besser wirtschaftlich planen?

Grundlage für diese Fragestellungen sind die folgenden Bereiche:
Zum einen ist das RLV (=Regelleistungsvolumen) relevant. Dieses individuelle RLV in Euro teilt die KV des jeweiligen Bundeslandes jeder Praxis mit. Somit weiß jede Praxis, bis zu welcher Mengengrenze sie die Preise des EBM in voller Höhe ausbezahlt bekommt. Also alle Leistungen, welche diese Mengengrenze überschreiten, werden nur mit niedrigeren Beiträgen erstattet. Diese variieren zusätzlich von der Menge der abgerechneten Leistungen von Quartal zu Quartal. Das erschwerende Problem ist die Tatsache, dass der RLV-Fallwert der entsprechenden Arztgruppe jedes Quartal neu ermittelt wird.

Die KV berücksichtigt natürlich im Rahmen der RLV/QZV-Zuweisung folgende Praxisarten:

  • Einzelpraxis
  • Einzelpraxis mit Jobsharer
  • fach- und schwerpunktübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Praxen mit angestellten Ärzten, in denen mehrere Ärzte unterschiedlicher RLV-relevanter Arztgruppen tätig sind
  • nicht standortübergreifende fach- und schwerpunktgleiche BAG, MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen AG
  • standortübergreifende fach- und schwerpunktgleichen BAG, MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen AG

Wichtig ist hierbei, dass für fach- und schwerpunktübergreifende BAG, MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten, in denen mehrere Ärzte unterschiedlicher RLV-relevanter Arztgruppen tätig sind, ein RLV getrennt nach hausärztlichem und fachärztlichem Versorgungsbereich gebildet wird.
Beachten Sie, dass dem der Arztpraxis je Versorgungsbereich zugewiesenen RLV und ggf. zugewiesenen qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) die in der Arztpraxis je Versorgungsbereich abgerechnete Leistungsmenge insgesamt gegenüber steht. Dieses bildet spezielle Qualifikationen und besondere Leistungen innerhalb einer Arztgruppe ab. Somit kann eine Arztpraxis, die je Versorgungsbereich das zugewiesene RLV noch nicht ausgeschöpft hat, das noch zur Verfügung stehende Honorarvolumen mit Leistungen aus dem zugewiesenen QZV je Versorgungsbereich ausfüllen oder umgekehrt. Aber eine Verrechnung ist nur innerhalb des jeweiligen Versorgungsbereiches möglich. Grundsätzlich wird ein QZV zugewiesen, wenn im Vorjahresquartal mindestens eine entsprechende Leistung durch den jeweiligen Arzt erbracht und abgerechnet wurde.

Daneben existiert noch eine weitere Zuschlagsregelung für das RLV, die vom Kooperationsgrad abhängt, sowie eine Quotierungsregelung.
Es ist somit ersichtlich, dass es erschwert wird, die maximal mögliche Vergütung zu erhalten und eine drohende Regressthematik zu vermeiden. Aus diesem Grunde gibt es die Möglichkeit, diese erschwerte Aufgabe an Externe auszulagern und die eigenen Kapazitäten zur Umsatzerhöhung einzusetzen. Durch die externe Unterstützung können Sie, am besten einmal kurz vor Quartalsende, die Abrechnung überprüfen lassen und folgende Themen dadurch sichern:

  • Analyse erfolgt bereits während des laufenden Quartals und ist dabei tagesaktuell für sämtliche Abrechnungsvorschriften und die Honorarverteilung aller 17 KV´en
  • Sie erhalten eine Übersicht über Ihre im Vergleich zur Fachgruppe abgerechneten beziehungsweise nicht abgerechneten Leistungen und wissen, welcher Leistungsbereich in welcher Größenordnung zum Gesamteinkommen beiträgt.
  • Es erfolgt ebenfalls eine Überprüfung Ihre Diagnosen, damit Sie bei den qualitätsgesicherten Leistungen beziehungsweise beim DMP nicht von Honorarkürzungen überrascht werden.

Somit haben Sie immer noch die Möglichkeit, zeitnahe und rechtzeitig auf „Fehler“ zu reagieren und diese zu korrigieren.

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