Fördermittel

Fast alle Beratungsleistungen von uns können wir durch Fördermittel für Sie finanzieren lassen. Es gibt verschiedene Programme. Unten finden Sie die wesentlichen Fördertöpfe. Wir weisen darauf hin, dass die unten genannten Kriterien nur einen groben Überblick über die Antragsbedingungen geben können. Maßgeblich sind in allen Fällen die von den jeweiligen Trägern herausgegebenen Bedingungen.

Unsere Unterstützung bei Ihnen bedeutet:

  • Optimierung der Liquidität, der Prozesse und des Arbeitsklimas

  • Umsetzung von Maßnahmen, die Sie schon lange geplant haben.

  • Mögliche Förderhöhe für Sie durch die Kombination der Fördermöglichkeiten von 3.000 € bis zu 20.600 € oder sogar knapp 30.000 €

Testen Sie uns … mit für Sie sehr reduziertem, finanziellen Risiko

Förderzuschuss der BAFA
Antragsberechtigte Unternehmen und Förderzuschüsse:

Förderfähige Leistungen sind beispielsweise:

  • allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (z.B. Finanzen, Arbeitsorganisation,

  • Spezielle Beratungen: Vereinbarkeit Familie und Beruf, Unternehmerinnen, Unternehmer mit Handicap, Unternehmen von Migranten, Fachkräftegewinnung und -sicherung

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz
je nach Gebiet
in Deutschland
Max. Zuschuss
Jungunternehmen
(bis 2 J. nach Gründung)
4.000 € 80%
60%
50%
3.200 €
2.400 €
2.000 €
Bestandsunternehmen
(ab. 3. Jahr nach Gründung)
3.000 € 80%
60%
50%
2.400 €
1.800 €
1.500 €
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 € 90% 2.700 €

Weitere Kriterien:

  • KMU Kriterien müssen erfüllt sein < 250 Mitarb, < 50 Mio.€ Umsatz, < 43 Mio.€ Bilanzsumme,

  • Nicht förderfähig: Unternehmen + angehörige freier Berufe, die selber beratend tätig sind, Unternehmen in Insolvenz, gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Unternehmen mit Beteiligungverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts

Förderzuschuss des UWM
Antragsberechtigte Unternehmen und Förderzuschüsse:

Förderfähige Leistungen sind beispielsweise:

  • Prozessberatung in Zusammenhang mit Auswirkungen auf die Mitarbeiter

  • Themen der Personalführung

  • Chancengleichheit & Diversity

  • Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz

  • Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz
je nach Gebiet
in Deutschland
Max. Zuschuss
Bestandsunternehmen
(ab. 3. Jahr nach Gründung)
Baden Württemberg, Brandenburg,
Sachsen Anhalt, Nordrhein Westfalen
< 10 Mitarbeiter
< 2 Mio. € Umsatz
Maximal 10.000 € 80% 8.000 €
Bestandsunternehmen
(ab. 3. Jahr nach Gründung)
Alle anderen Bundesländer
< 250 Mitarbeiter
< 50 Mio. € Umsatz oder
Bilanzsumme < 43 Mio. €
Maximal 10.000 € 50%

80%
wenn < 10
Mitarbeiter

5.000 €

8.000 €

Förderzuschuss des UWM Plus
Antragsberechtigte Unternehmen und Förderzuschüsse:

Förderfähige Leistungen sind beispielsweise:

  • Beratungen, bei denen es um personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Betrieb geht.

  • Digitalisierung von Prozessen und deren Auswirkungen auf die Mitarbeiter
    Prozessänderungen durch Digitalisierung z.B. neue Tools, App Einführungen, webshop Entwicklung etc.

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz Zuschuss
Bestandsunternehmen
(ab. 3. Jahr nach Gründung)
Alle Bundesländer
< 250 Mitarbeiter
< 50 Mio. € Umsatz oder
Bilanzsumme < 43 Mio. €
Pauschal 12 Tage:
12.000 €
80% 9.600 €

Weitere Voraussetzungen:

  • Beteiligung der Beschäftigten

  • Einhaltung spezifischer Vorgaben zur methodischen Durchführung von Lern- und Experimentierräumen.

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